Landesinnung des
Gebäudereiniger-Handwerks
Baden-Württemberg
Fachverband Gebäudedienste Baden-Württemberg e.V.
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Auftraggeber dürfen sich nicht blind stellen

 

Vergabekongress 2010 im Haus der Wirtschaft/Wirtschaftsministerium Stuttgart

Stuttgart, 20.10.2010: Reinigungsleistungen gut zu erbringen, ist eine Kunst - Aufträge gut auszuschreiben aber auch.

Die komplexen rechtlichen Vorgaben und das oft mangelnde fachliche Verständnis bereiten öffentlichen Auftraggebern nicht selten Schwierigkeiten.

 

Meistern sie diese nicht, führt dies zu unsachgerechten und rechtlich fehlerhaften Vergaben. Darunter leiden nicht nur die Auftraggeber, Auftragnehmer und Arbeitnehmer, sondern auch die Sozial- und Finanzkassen. Um den Auftraggebern zu verdeutlichen, welche aktuellen Aspekte sie bei der Ausschreibung und Vergabe sowie während des laufenden Auftrags beachten müssen, veranstalten die baden-württembergischen Verbände des Gebäudereiniger-Handwerks seit Jahren Kongresse zu diesen Themen.

 

Am 20. Oktober 2010 nutzten in Stuttgart 105 öffentliche Auftraggeber, Betriebe und andere Marktteilnehmer die Gelegenheit, die Auswirkungen der Vergaberechtsreform vom 11.06.2010 auf die Reinigungsvergabe vermittelt zu bekommen.

Der stellvertretende LIM Günter Bogenrieder betonte bei der Eröffnung der Veranstaltung, dass nur bei transparenten und klaren Bedingungen und unter vernünftigen, fairen Rahmenbedingungen die Betriebe qualifizierte Leistungen erbringen können.


Dieter Huland, leitender Stadtverwaltungsdirektor und ehemaliger Leiter der Zentralen Dienste der Stadt Köln, erläuterte zunächst die Bietereignung als zwingende Vergabevoraussetzung: Er legte den Vergabestellen u.a. ans Herz, die Fachkunde immer auch über den Nachweis der Eintragung in die staatlichen Register wie die Handwerksrolle und das Handelsregister zu überprüfen und die tatsächliche Existenz der Betriebe und die Person des Geschäftsführer zu verifizieren. Nur so könne es aufgedeckt werden, wenn eine Person bei mehr als einer Bieterfirma involviert ist und die betroffenen Unternehmen dann auch ausgeschlossen werden. Er empfahl den Vergabestellen: " Ab 30.000 € Auftragsvolumen müssen Sie es nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ohnehin - fordern Sie aber auch ansonsten zumindest vom Bestbietenden vor Zuschlagserteilung einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und auch aus dem Bundeszentralregister an. Und fragen Sie zusätzlich unbedingt auch beim Zoll an, ob das Unternehmen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit womöglich schon negativ aufgefallen ist!"

 

Die Möglichkeit, vom Zoll eine Auskunft über einen Bieter zu bekommen, bestätigte auch Peter Rack, von der Finanzdirektion West: "Wenn gegen einen Unternehmer ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz eingeleitet wurde, geben wir öffentlichen Auftraggebern auch vor Abschluss des Verfahrens eine entsprechende Auskunft, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden muss, dass eine Geldbuße von mindestens 2.500 € verhängt werden wird!" Er verwies weiter darauf, dass den Auftraggebern auch nach Zuschlagserteilung eine besondere Verantwortung und Beobachtungspflicht zukommt und sie Verdachtsfälle von Verstößen gegen das Entsendegesetz unverzüglich den Ermittlungsbehörden melden müssen.

 

Die ö.b.u.v. Sachverständige Elisabeth Schönwiese stellte klar: "Ein Mehr an Eignung gibt es nicht." Unter den geeigneten Bietern müssen deren Angebote gewertet werden. Dafür spielen die Wertungskriterien eine zentrale Rolle. Diese müssen auftragsbezogen sein, d.h., sie müssen sich auf die Leistung beziehen und nicht auf das Unternehmen. Sie betonte, dass bereits in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen alle Kriterien sachbezogen sein müssen und in ihrer Auflistung vollständig und auch deren Wertungsfaktoren abschließend festgelegt und bekanntgegeben werden müssen. Beim Kriterium Qualität sollten die geplanten Anwesenheitsstunden der Objektleitung und deren Qualifikation ebenso wie die Qualifikation des Betriebsleiters bei den Bietern abgefragt werden. Nach Erläuterung der Funktionsweisen und der Abwägung der Vor- und Nachteile verschiedener Wertungssysteme empfahl Frau Schönwiese, das wirtschaftlichste Angebot über die "UfAB III"-Methode zu berechnen. Diese Berechnungsmethode werde auch von den Vergabekammern als geeignet angesehen.

 

Rechtsanwältin Dr. Daniela Hattenhauer stellte anschließend die Änderungen aufgrund der Vergaberechtsreform vor. Sie betonte unter anderem, dass bei der EU-weiten Vergabe zwingend die EU-Formulare verwendet werden müssen. Hierbei müssen Auftraggeber den korrekten neuen CPV-Code anwenden, damit die fachlich-inhaltliche Zuordnung in den Ausschreibungssystemen funktioniert und die Ausschreibungen gefunden werden. Als Fortschritt wertete sie die Zulassung des Präqualifizierungsverfahrens, das jeder Dienstleister unter www.pq-vol.de bei den zuständigen Auftragsberatungsstellen bei den Industrie und Handelskammern vornehmen kann.

 

Robert Steinberger verdeutlichte die Anforderungen an eine gute Beratung. Neben aktuellem vergaberechtlichem Know-how sollte der Berater auch fundierte Fachkompetenz in der auszuschreibenden Dienstleistung vorweisen. Er warnte Auftraggeber vor Consultern, die selber fachfremd sind und ohne Ansehung der konkreten Umstände im Objekt wie eine Preisagentur arbeiten. Angeblich kostenneutrale Beratungsangebote könnten sich letztlich schnell als teuer erweisen - sei es weil die Vergabe wegen eines Fehlers wiederholt werden muss oder weil bei unsachgemäßer Ausschreibung die Qualität des beauftragten Dienstleisters unzureichend ist und den Lebenszyklus der zu reinigenden Flächen verkürzt.

 

Die Teilnehmer nutzten die Gelegenheit in den Pausen, Kontakte zu knüpfen und Einzelfragen zu diskutieren. Auch in der Abschlussdiskussion betonten alle Referenten, dass sowohl nach dem Vergaberecht als auch nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz der Auftraggeber in allen Stadien der Vergabe und während der gesamten Laufzeit des vergebenen Auftrags verantwortlich bleibe. Eine Weitergabe der Verantwortung an Consulter oder eine vorgeschobene "Unkenntnis" scheide bei der Größe der vergebenen Aufträge in aller Regel aus.

 

Weitere interessante Aspekte zu dem Thema bietet auch das Seminar der Fachakademie für Gebäudemanagement und Dienstleistungen am 9. Dezember 2010 in Stuttgart "Vergabe von Reinigungsleistungen - Rechtssichere Ausschreibung und Angebotsbearbeitung nach den aktuellen Vorschriften" (vgl. www.fachakademie.de).

 

 

Vergabekongress 2010  Vergabekongress 2010  Vergabekongress 2010

 

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