Gesichtspunkte zur Bewertung von Angeboten des
Gebäudereiniger-Handwerks
Wollen Sie Angebote bewerten, dann berücksichtigen Sie bitte, je klarer Sie die Leistungsvorgabe
in der Ausschreibung definieren, desto besser können Sie die Angebote vergleichen!
Im Falle der Ausschreibung von Unterhaltsreinigung empfiehlt sich zum Beispiel
• einzelne Reinigungsgruppen tabellarisch zusammenzufassen (Sanitär-, Verwaltungs-,
Produktionsräume, Verkehrsflächen usw.),
• das Qualitätsniveau zu definieren,
• die Reinigungshäufigkeit (Frequenz) anzugeben.
Und achten Sie darauf: Ein kundenorientierter Dienstleister berücksichtigt alle Ihre Vorgaben.
Sie sollten die Angebote durch die regelmäßige Abfrage folgender Parameter bewerten:
• Gesamtpreis des Angebots- Stundenverrechnungssätze- Richtwerte der einzelnen
Reinigungsleistungen
Aus Gründen der Plausibilität sollten Sie die Stundenverrechnungssätze gesondert für die einzelnen Reinigungsleistungen abfragen.
Auch sind Sonderfälle und anfallende außerordentliche Zuschläge zu berücksichtigen.
Die Stundenverrechnungssätze setzen sich aus verschiedenen Einzelpositionen zusammen.
Dies sind unter anderem:
• Lohn- und Lohnzusatzkosten
• Material- und Gerätekosten
• Beiträge zur Berufsgenossenschaft, zu Kammern und Versicherungen
Die Lohnkosten bilden in der Regel mit Abstand den größten Anteil am Gesamtpreis von Reinigungsdienstleistungen. Daraus folgt, dass der Hauptteil der Stundenverrechnungssätze bereits gesetzlich bzw. tariflich vorgegeben ist. Die Plausibilität können Sie nun mit der Frage prüfen: Sind die angegebenen Stundenverrechnungssätze im Hinblick auf allgemeinverbindliche Vorgaben betriebswirtschaftlich realistisch?
Die Richtwerte der einzelnen Reinigungsleistungen geben die je Stunde zu leistende Arbeit an; zum Beispiel in der Unterhaltsreinigung ist dies die so genannte Quadratmeterleistung. Diese wiederum ist von zahlreichen Parametern abhängig, wie Hygieneanforderungen, Reinigungsfrequenz, bauliche Gegebenheiten, Verschmutzungsgrad und Reinigungsfreundlichkeit, d.h. Zugänglichkeit des Reinigungsobjekts, seine Abmessungen, die Art der Bodenbeläge sowie Art und Zahl der Überstellungen (Möblierung). Diese Kriterien variieren in den einzelnen Objekten sehr stark, weshalb Richtwerte grundsätzlich nur individuell für das jeweilige Objekt erstellt werden können.
Auch das Organisationsgeschick des Dienstleisters, seine technische Ausrüstung, die Effizienz der eingesetzten Geräte und die Kompetenz, Motivation sowie Leistungsfähigkeit der Reinigungskräfte sind für die Richtwerte der einzelnen Reinigungsleistungen von maßgebender Bedeutung!
Beachten Sie bitte, wenn Sie von dritter Seite abstrakte, von Ihrem Objekt unabhängige Richtwerte erhalten: Pauschale Angaben über Quadratmeterleistungen sind nicht möglich, ja unseriös!
Als Hilfsmittel bei der Ausschreibung und Bewertung von Angeboten empfehlen wir Ihnen die "Musterausschreibungsunterlagen" und die "Richtlinien zur Abrechnung und Vergabe" (www.gebaeudereiniger.de) sowie ggf. die Unterstützung durch ö.b.u.v. Sachverständige (www.gebaeudereiniger-bw.de).
| < Vorheriger Artikel | Nächster Artikel > |
|---|
