Zum 01. Januar 2012 sind die Lohntarifverträge im Gebäudereiniger-Handwerk in Kraft getreten.
Gleichzeitig sind die beiden Mindestlöhne durch Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen worden.
Damit betragen die Mindestlöhne in den westlichen Bundesländern in der
Lohngruppe 1: 8,82 €
Lohngruppe 6: 11,33 €
und ab dem 01. Januar 2013
Lohngruppe 1: 9,00 €
Lohngruppe 6: 11,33 €.
Entsprechend der Mindestlaufzeit des zugrunde liegenden Tarifvertrages tritt die Verordnung am 31. Oktober 2013 außer Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die genannten Löhne als Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung.
