22.12.2014
Entgeltgrenze zur Arbeitszeitaufzeichnung - keine Anrechnung von Sachbezügen
In unserem Newsletter "Aktuelles" vom 18.12.2014 haben wir Ihnen die neue Entgeltgrenze von 2958 Euro brutto monatlich bei der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung aus dem Mindestlohngesetz dargestellt, ab deren Überschreitung keine Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen sind.