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01.09.2016

Übersichten zu den Rechtsänderungen und den Fördermöglichkeiten für Flüchtlinge aufgrund des Inkrafttretens des Integrationsgesetzes

 

Mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes zum 6. August 2016 hat sich die Rechtslage für den Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen deutlich verändert. Die Änderungen betreffen vor allem den Zugang zur Deutschsprachförderung, die Vorrangprüfung sowie die aufenthaltsrechtliche Situation während einer Berufsausbildung und die Ausbildungsförderung. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen mit Stand von August 2016.

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