09.11.2016
Pflichtabgleich des Personals mit der EU-Sanktionsliste (Antiterrorliste)
Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet zu prüfen, dass ihr Personal nicht auf der "Antiterrorliste" steht. Um den Abgleich EDV-technisch zu vereinfachen, bieten verschiedene Anbieter entsprechende Programme an, deren Ergebnisprotokolle die Unternehmen archivieren sollten.