19.01.2017
Verbraucherschlichtungsverfahren
Ab 1. Februar 2017 gelten neue Informationspflichten für Betriebe
Allgemeine Informationspflicht
Ab dem 1. Februar 2017 müssen alle Unternehmer, die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden oder die eine Firmenwebsite betreiben und mehr als 10 Personen beschäftigen, darüber informieren, ob sie im Falle eines Rechtsstreits bereit sind, zuvor an einem Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.