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Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks: Brauchen so schnell wie möglich einen neuen rechtssicheren Rahmentarifvertrag

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Nachdem die Arbeitgeber den Rahmentarifvertrag (RTV) aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts zum 31. Juli 2019 haben kündigen müssen, steht nun fest: Die Tarifverhandlungen beginnen bereits am 15. August 2019 (Details folgen). Dazu erklärt Geschäftsführer Johannes Bungart:
Unsere Unternehmen stehen seit vielen Jahren nachweislich für steigende Tariflöhne und faire Arbeitsbedingungen. Deshalb braucht die beschäftigungsstärkste Handwerksbranche Deutschlands so schnell wie möglich einen neuen allgemeinverbindlichen RTV. Es ist ein erstes gutes Signal, dass die Tarifverhandlungen zügig beginnen.


Ein neuer RTV muss unseren Unternehmen vor allem Rechtssicherheit garantieren, nachdem das Bundesarbeitsgericht zu unserem Bedauern in die Tarifautonomie eingegriffen und daher eine Kündigung notwendig gemacht hat [Urteil vom 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18].

Mit knapp 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Gebäudereiniger die beschäftigungsstärkste Handwerksbranche Deutschlands. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks vertritt als Arbeitgeber- und Dachverband die Interessen seiner rund 2.500 Mitgliedsbetriebe, die rund 85 Prozent des Marktes repräsentieren.

Pressemeldung des Bundesinnungsverbandes vom 03.06.2019