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Gebäudereiniger-Tarifvertrag angenommen

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Einstimmig hat die Große Tarifkommission des Bundesinnungsverbandes dem bereits am 23. August 2011 erzielten Tarifabschluss zugestimmt. „Damit steht dem Inkrafttreten des neuen Lohn- und Mindestlohn-Tarifvertrages nichts mehr im Weg“, so Bundesinnungsmeister Dieter Kuhnert.

Nachdem die IG BAU ebenfalls die Annahme des Tarifergebnisses erklärt hat, setzt der Bundesinnungsverband nun auf eine schnelle Anerkennung des Mindestlohntarifvertrages durch die Bundesregierung. Damit wird der Mindestlohn per Rechtsverordnung über zwingende Arbeitsbedingungen gemäß dem Arbeitnehmerentsendegesetz für alle Arbeitgeber und Beschäftigte der Branche für verbindlich erklärt. „Die Mindestlohnverbindlichkeit ist in einer lohnkostendominierten Branche wie dem Gebäudereiniger-Handwerk die anerkannte Gewähr gegen Lohndumping“ erklärte Bundesinnungsmeister Dieter Kuhnert gegenüber der Presse.

Der Lohn für die rund 530.000 gewerblich Beschäftigten der Branche steigt demnach im Westen ab dem 01.01.2012 um 3,1 und ab dem 01.01.2013 um weitere 2,05 Prozent. Die Löhne in Ostdeutschland werden in zwei Stufen auf dann 84 Prozent des West-Lohns angehoben.

Konkret beträgt der Mindestlohn in Lohngruppe 1 dann im Westen ab dem 1. Januar 2012 8,82 Euro und ab dem 1. Januar 2013 9 Euro, in Ostdeutschland ab dem 1. Januar 2012 7,33 Euro und 7,56 Euro ab dem 1. Januar 2013.

Mit der deutlich stärkeren Erhöhung der Löhne in Ostdeutschland wurde dem von den Tarifvertragsparteien gewollten Einstieg in die vom gemeinsamen politischen Willen getragene Angleichung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im vereinten Deutschland Rechnung getragen. Hierzu wurde eine Vereinbarung mit der IG BAU getroffen, die Angleichung der Ost- an die Westlöhne bis zum Jahr 2019 zu realisieren. Ferner wurden die Ausbildungsvergütungen angesichts der Situation auf dem Ausbildungsmarkt und um die Attraktivität des Ausbildungsberufes weiter zu stärken, überproportional angehoben.

Für Rückfragen:

Landesinnung des Gebäudereiniger-Handwerks Baden-Württemberg

Geschäftsführer RA Wolfram Schlegel

Zettachring 8A 70567 Stuttgart

Tel 0711/ 728 56-16 Fax/-36

E-Mail info@gebaeudereiniger-bw.de

 

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