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Minijob-Untätigkeit der GroKo fügt Betrieben und Beschäftigten Schaden zu – Bundesregierung muss Minijobs abschaffen oder starre 450-€-Grenze aufgeben

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Zum 1.1.2020 steigen die Tariflöhne in der Gebäudereinigung. In den meisten Bundesländern liegt der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn dann bei 10,80 €. Dagegen wurde die starre 450-€-Grenze seit 1.1.2013 nicht mehr an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Mehr als 100.000 Beschäftigte in der Gebäudereinigung arbeiten an genau dieser Schwelle. Das bedeutet, dass die Unternehmen zu Jahresbeginn all diese Arbeitsverträge anpassen müssen. Und die Beschäftigten bekommen ab 2020 nicht mehr Netto, sondern 15 Minuten mehr Freizeit pro Woche.

Hierzu erklärt Thomas Dietrich, Bundesinnungsmeister des Gebäudereiniger-Handwerks:

„Auch zu diesem Jahresbeginn wiederholt sich die absurde Situation, dass eigentlich gute Meldungen von steigenden Tariflöhnen zu schlechten Nachrichten werden – für Betriebe und Beschäftigte:

Die Bundesregierung macht arbeitnehmerschädigende Politik, weil sie den Beschäftigten zwar ein paar Minuten mehr Freizeit schenkt, sie aber von Tariflohnsteigerungen abschneidet. Von mehr Freizeit lässt sich keine Miete und kein Supermarkteinkauf bezahlen. Die starre 450-€-Grenze ist unsozial, denn sie macht aus Tariflohnerhöhungen finanzielle Einbußen der Beschäftigten.

Die Bundesregierung macht arbeitgeberschädigende Politik. Die 450-€-Grenze führt zu massiver Bürokratie, Arbeitsverträge müssen zu Hunderttausenden angepasst werden, zudem sinkt die Flexibilität. Es ist die Verantwortung der GroKo, dass Minijobs in Zeiten eines sich verschärfenden Arbeitskräftemangels dadurch zu einem absurden Instrument der Arbeitszeitverkürzung mutieren.

Wir erwarten von CDU, CSU und SPD eine Richtungsentscheidung: Entweder sie schaffen Minijobs bundesweit und branchenübergreifend ab. So gäbe es künftig ab dem ersten Euro nur noch voll steuer- und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Als beschäftigungsstärkste Handwerksbranche favorisieren wir diesen Weg, da Minijobs für die Unternehmen die teuerste Beschäftigungsform (Pauschalabgabe von 30 % für Arbeitgeber) darstellen und das Konzept mehr und mehr unflexibel wird.

Wenn es für einen Systemwechsel jedoch keine politische Mehrheit gibt, erwarten wir zumindest eine pragmatische Lösung und damit eine angemessene Anpassung der starren 450-€-Grenze bzw. die Dynamisierung entlang den Steigerungen des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes. Für uns wäre auch eine Rentenversicherungspflicht für Minijobber vorstellbar.

Das Aussitzen des Problems, so wie es die Große Koalition seit Jahren betreibt, ist jedoch die schlechteste Option. Diese Minijob-Untätigkeit fügt Arbeitgebern und Beschäftigten Schaden zu.“

Zur Info: Minijobs in der Gebäudereinigung

  • In der Gebäudereinigung arbeiten knapp 700.000 Beschäftigte. Damit ist sie Deutschland beschäftigungsstärkstes Handwerk.
  • Rund ein Drittel der Beschäftigten hat einen Minijob. Im 10-Jahresvergleich ist das ein deutlicher Rückgang (2008: rund 45 %), der auf die gute Beschäftigung zurückzuführen ist.
  • Die hohe Zahl der Minijobber hat vor allem mit den in der Gebäudereinigung kurzen, flexiblen und unterbrochenen Einsatzintervallen zu tun. Oftmals werden Beschäftigte zum Beispiel für nur wenige Stunden sowohl am Morgen als auch am Abend in einem Objekt benötigt.

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